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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Verträge mit dem
Camping Brunautal
Seestraße 17
29646 Bispingen
gültig für Neubuchungen ab dem 01.01.2026

Die Geschäftsbedingungen sind wie folgt gegliedert:

  1. Geltungsbereich
  2. Allgemeine Bedingungen
  3. Besondere Bedingungen für Ferienhäuser und sonstige Unterkünfte
  4. Zustandekommen des Vertrages
  5. Schlussbestimmungen
  1. GELTUNGSBEREICH

Für die Vertragsbeziehung zwischen uns und Ihnen gelten die nachfolgenden Bedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Abgabe Ihres Buchungswunsches gültigen Fassung.

Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit Ihnen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. Mündliche oder fernmündliche Nebenabreden sind nur nach unserer Bestätigung in Schrift- oder Textform wirksam.

  1. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
  • 1 Preise und Zahlungsmodalitäten

(1)       Alle Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2)       Die Buchung erlangt Rechtsgültigkeit mit unserer schriftlichen Bestätigung oder nach Zahlungseingang der Anzahlung.

(1)       Sie sind berechtigt, jederzeit ohne Angabe von Gründen, von dem Vertrag zurückzutreten (Stornierung). Die Rücktrittserklärung hat die Textform zu wahren.

(2)       Für jede Stornierung bis zu 43 Tage vor dem gebuchten Anreisetag berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 Euro.

(3)       Es fallen für sämtliche Buchungen und alle Buchungsoptionen die folgenden Stornierungsgebühren an:

(3.1)    bei Stornierungen bis 43 Tage vor Anreise: 0 Prozent des bestätigten Gesamtpreises,

(3.2)    bei Stornierungen 42 bis 29 vor Anreise: 15 Prozent des bestätigten Gesamtpreises,

(3.3)    bei Stornierungen 28 bis 15 Tage vor Anreise: 25 Prozent des bestätigten Gesamtpreises,

(3.4)    bei Stornierungen 14 bis 0 Tage vor Anreise: 40 Prozent des bestätigten Gesamtpreises,

Maßgeblich für die Bestimmung des Zeitpunktes der Stornierung ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei uns. Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass der Anspruch, bspw. infolge ganzer oder teilweise Neuvermietung des Objekts, nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

(4)       Eine kostenfreie Umbuchung kann einmalig innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr bis zu 43 Tage vor der geplanten Anreise vorgenommen werden.

(5)       Bei Nichtanreise oder vorherige Abfahrt sind Sie zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Preise verpflichtet.

(6)       Wir können von dem Vertrag vor dem gebuchten Anreisetag zurücktreten, wenn die Buchungsoption vor dem gebuchten Anreisetag aufgrund unvorhersehbarer außergewöhnlicher Ereignisse, welche auch mit der nach den Umständen des Einzelfalles zumutbaren Sorgfalt nicht abgewendet werden können, wie bspw. Krieg, Terrorakte, innere Unruhen, Naturgewalten, Unfälle, Epidemien, Pandemien und vergleichbare Ausbrüche von Seuchen sowie Krankheiten, Streiks und Aussperrungen, nicht zur Verfügung gestellt werden kann. In diesem Fall werden Ihnen alle bezahlten Beträge zurückerstattet; In diesem Fall verpflichten wir uns, Sie unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Buchungsoption zu informieren. Weitergehende Ansprüche werden nach Maßgabe des § 3 Abs. 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen.

  • 3 Gewährleistung, Haftung des Anbieters

     

(1)       Wir haften für Mängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachstehend etwas anderes vereinbart ist.

(2)       Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art, einschließlich solcher aus vorvertraglicher Beratung und unerlaubter Handlung, sind beschränkt auf Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist

  • 4 Allgemeine Regeln zur Nutzung des Campingplatzes

     

  • Anmeldung / Betreten des Platzes / Verantwortlichkeit für Dritte

 

Das Betreten des Campingplatzes ist Ihnen und Ihren Besuchern nur nach vorheriger Anmeldung an der Rezeption gestattet. Sollten Sie während Ihres Aufenthaltes Besuch empfangen, so bitten wir um Anmeldung vor dem Betreten des Campingplatzes und die Begleichung der gültigen Besuchergebühren. Selbstverständlich können auch Sie Ihren Besuch anmelden. Aufenthalte von Jugendlichen unter 18 Jahren sind nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet. Wenn alle Rücksicht nehmen und die Regeln des Zusammenlebens beachten, steht einem angenehmen und erholsamen Aufenthalt in unserem Campingplatz nichts im Wege.

 

  • An- und Abreise

Die zugewiesene Stellfläche steht Ihnen am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung, die Unterkünfte ebenfalls ab 15.00 Uhr. Eine Anreise ist nur außerhalb der Mittagspause (13.00 – 15.00 Uhr) oder nach Absprache möglich.

 

Mit Rücksicht auf andere Gäste bitten wir Sie, am Tag der Abreise mit dem Abbau des Zeltes und des Wohnwagens nicht vor 7.00 Uhr zu beginnen.

 

Bitte räumen Sie den Stellplatz bis 11.00 Uhr, die Unterkünfte bitte bis 10.00 Uhr. Sie können unseren Campingplatz am  Abreisetag nur nach Absprache und gegen Aufpreis auch bis um 17.00 Uhr nutzen. Sofern der Platz verfügbar ist.

 

  • Stellflächen

 Der Campingplatz ist in Stellflächen eingeteilt, die nummeriert und gekennzeichnet sind. Sie tragen dafür Sorge, dass die Ihnen zugedachte Stellfläche eingehalten wird. Sollten Sie den Wunsch haben, einen anderen Platz zu belegen, ist Kontakt zur örtlichen Campingplatzleitung aufzunehmen. Einfriedungen und das Ziehen von Gräben sind auf den Stellflächen nicht zulässig. Bitte verzichten Sie auf Folien und luftundurchlässige Vorzeltteppiche, damit auch die nächsten Gäste einen schönen Rasen vorfinden.

 

  • Ruhezeiten / Störender Lärm

Besonders am Herzen liegt uns die Ruhe unserer Gäste. Sollten Sie die Nachtruhe stören, sehen wir uns leider gezwungen einen Platzverweis auszusprechen.

Die Ruhezeiten sind von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr. Die Ruhezeiten sind im Interesse aller Gäste einzuhalten.

Fahrzeugverkehr auf dem Platz soll in dieser Zeit vermieden werden

 

  • Ordnung / Sauberkeit

Unsere Gäste legen Wert auf einen gepflegten Campingplatz. Deshalb bitten wir Sie, Ihren Stellplatz sauber zu halten. Nutzen Sie bitte die Möglichkeit Ihr Schmutzwasser in die vorhandenen Ausgüsse zu entleeren. Helfen Sie uns Müll zu vermeiden, den anfallenden Müll zu sortieren und diesen in den dafür vorgesehenen Behältern im Recyclingbereich (Hinter der Rezeption) zu entsorgen.

 

  • Haustiere

Hunde sind auf unserem Platz willkommen. Lieber Hundebesitzer, bitte denken Sie daran, dass es viele Kinder und Erwachsene gibt, die Angst vor Hunden haben. Führen Sie Ihren Hund bitte nur an der Leine und lassen Sie ihn nicht frei laufen, auch nicht auf Ihrem Standplatz. Sollte Ihr Hund sein Geschäft einmal auf dem Campingplatz verrichten, entfernen Sie die Bescherung bitte sofort. Wenn Sie keine Tüte zur Verfügung haben, bekommen Sie diese kostenlos in der Rezeption. Bitte nehmen Sie besondere Rücksicht auf Kinder, für diese kann ein Hund sehr gefährlich werden. Information über die Spazierwege und die Hundebadestellenerhalten Sie an der Rezeption

 

  • Fahrzeuge

 Mit Rücksicht besonders auf unsere kleinen Gäste dürfen Fahrzeuge nur auf gekennzeichneten Wegen und nur im Schritttempo mit 10 Km/h bewegt werden. Wege und Zufahrten sind immer freizuhalten. Bitte vermeiden Sie unnötige Fahrten mit dem Auto. Fahrzeuge der Gäste dürfen nur auf dem zugewiesenen Stellplatz abgestellt werden.

 

Pro Stellplatz ist nur ein Fahrzeug zulässig. Zusätzliche Fahrzeuge können nur akzeptiert werden, wenn diese angemeldet sind und ausreichend Platz vorhanden ist. Lieferwagen und LKW sind nur nach vorheriger Absprache gestattet. Mofas und Motorroller dürfen auf dem Platz nicht gefahren werden.

 

  • Grillen/ Offenes Feuer
  1. Grillen ist grundsätzlich erlaubt, jedoch nur in einem dafür vorgesehenen Grill und nur auf festem Untergrund. (Nicht direkt auf dem Rasen)
  1. Offenes Feuer ist auf dem Campingplatz verboten.
  • Hausrecht

Bei groben Verstößen gegen die Platzordnung werden wir im Interesse aller Gäste eine Verwarnung aussprechen. Im Wiederholungsfall müssen wir leider einen Platzverweis aussprechen. Sollten Sie die Nachtruhe stören oder Hunde frei auf dem Platz laufen lassen, sehen wir uns leider gezwungen, einen Platzverweis ohne vorherige Verwarnung auszusprechen. In diesem Fall sind 90 % des vereinbarten Preises zu bezahlen. Wir  nehmen das Hausrecht wahr und können jederzeit ein Aufenthaltsverbot aussprechen.

 

Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

 

  • Gewerbeausübung

Der Campingplatz ist ein reiner Urlaubsplatz. Ein Aufenthalt über den normalen Urlaubszeitraum hinaus ist nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung möglich. Handel, Verkauf, Werbung, ob geschäftlicher, politischer oder religiöser Art, sind auf dem Campingplatz und vom Campingplatz aus, nicht gestattet.

 

  • Sanitär-/ Wellnessgebäude

Die Benutzung der Anlagen ist Kindern unter 6 Jahren nur in Begleitung Erwachsener gestattet. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Kinder in und zwischen den Anlagen nicht spielen. Bitte halten Sie die Anlagen sauber und melden Sie jede Verschmutzung zwischen den Reinigungszeiten an der Rezeption.

 

  • Müllentsorgung

Bitte entsorgen Sie Ihren Müll an der Recycling-Station. Die Behälter für die einzelnen Wertstoffe sind eindeutig gekennzeichnet. Bitte denken Sie an die entstehenden Kosten, die auch an Sie weiter gegeben werden müssen, wenn der Müll unsortiert abgegeben wird. Das Mitbringen von Hausmüll führt zum Platzverweis.  Sperrmüll sollte zu Hause entsorgt werden.

 

  • Wasserzapfstellen

Wasserzapfstellen dürfen aus Gründen der Hygiene nicht verändert werden. Die Armaturen dürfen nicht mit Anbauteilen versehen werden. Das Entsorgen von Fäkalienwasser an den Wasserstellen ist strengstens untersagt. Zuwiderhandlungen können zum Platzverweis führen.

 

  • Abwasser-/Fäkalienentsorgung

Bitte entsorgen Sie Abwasser in die dafür vorgesehenen Ausgüsse. Das Versickern lassen von Abwasser ist nicht gestattet. Für Fäkalien stehen ebenfalls spezielle Ausgüsse zur Verfügung. Bitte verwenden Sie nur Sanitärflüssigkeiten, die biologisch abbaubar sind.

 

  • Strom- / Gasanlagen

Die elektrischen Anschlüsse dürfen nicht verändert werden. Die feste Verlegung von Stromkabeln ist nicht gestattet. Die Gasanlagen in allen Campingfahrzeugen müssen alle zwei Jahre auf Dichtigkeit überprüft werden. Wir behalten uns vor, den Aufenthalt von der Vorlage einer Prüfbescheinigung abhängig zu machen. Bei Zuwiderhandlungen übernehmen wir keine Haftung für evtl. auftretende Schäden.

 

Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unser gesetzlicher Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels notwendig ist.

 

  1. Besondere Bedingungen für Ferienhäuser und sonstige Unterkünfte

1 Rauchverbot / Hunde

(1)       Das Rauchen ist in den Mietobjekten nicht gestattet.

(2)       Hunde sind in Mietobjekten mit Anmeldung herzlich willkommen

 

 2 Behandlung des Mietobjekts

Sie und Ihre Begleiter und Besucher sind verpflichtet, die Mietobjekte und deren Inventar pfleglich zu behandeln. Sollten Sie während Ihres Aufenthaltes Schäden an dem Objekt und/oder dem Inventar schuldhaft verursachen, sind Sie verpflichtet, diese zu ersetzen. Durch Ihre Begleiter oder Besucher schuldhaft verursachte Schäden sind von diesen gleichsam zu ersetzen. Sollten bei der Übernahme Schäden vorhanden sein, sind diese sofort an der Rezeption zu melden. Die Inventarliste sollte bei Einzug daher durch Sie überprüft werden.

3 laufende Reinigung / Endreinigung

Die täglichen Haushaltsreinigungen werden durch Sie erledigt, wie z.B. Geschirrspülen, Müll in die dafür vorgesehenen Container sortieren usw. Müllentsorgung, Geschirrreinigung und das geordnete Hinterlassen der Einrichtungsgegenstände obliegen ebenfalls Ihnen. Wenn diese Aufgaben von uns erledigt werden müssen, werden sie nach Zeitaufwand abgerechnet. Sollte am Abreisetag durch größere Verschmutzungen eine spezielle und längere Reinigung notwendig sein, wird diese dem Gast extra berechnet. Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass uns geringere als die in Rechnung gestellten Kosten entstanden sind.

 

  1. Zustandekommen des Vertrages

Planen Sie Ihren Aufenthalt bequem unter www.camping-brunautal.de/buchung. Sie haben die Wahl zwischen einer unverbindlichen Preisanfrage oder einer direkten Buchung Ihres Wunschplatzes bzw. Mietobjekts (nach Verfügbarkeit).

Ihre Buchung wird mit unserer schriftlichen Bestätigung bzw. nach Eingang der Anzahlung verbindlich. Wir setzen Ihre Wünsche bestmöglich um, bitten jedoch um Verständnis, dass wir uns kurzfristige, wetterbedingte Platzänderungen vorbehalten müssen.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website unter:
 www.camping-brunautal.de

 

  1. Schlussbestimmungen / Hinweise zur Datenverarbeitung
  • 1 Datenverarbeitung

Wir erheben im Rahmen der Abwicklung von Verträgen personenbezogene Daten Ihrer Person und von ggf. weiteren Vertragspartnern. Ohne Ihre Einwilligung erheben, verarbeiten oder nutzen wir Bestands- und Nutzungsdaten nur, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses sowie für die Inanspruchnahme und Abrechnung erforderlich ist. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Datenschutzbestimmungen, abrufbar unter: camping-brunautal.de

 

2 Schlussbestimmungen

(1)       Auf Verträge zwischen uns und Ihnen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

(2)       Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.